Jeder muss die Rechte des anderen respektieren.
Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Wird ein Schüler nach einer Störung ausdrücklich ermahnt, kann er weiter am Unterricht teilnehmen, wenn er sein Verhalten positiv ändert.
Tut er dies nicht, wird er mit einem Info-Zettel in den Trainingsraum geschickt. Dort muss er zusammen mit einem Lehrer einen Rückkehrplan ausarbeiten. An diesem Tag darf er nicht mehr zu dem Lehrer, der ihn geschickt hat, in den Untericht zurück.
Jeder Besuch im Trainungsraum wird im Klassenbuch/im Hausaufgabenheft vermerkt.
Nach dem 3. Besuch erhalten die Eltern einen Brief mit Gesprächsangebot.
Nach dem 5. Besuch findet ein verpflichtendes Elterngespräch statt.
Nach dem 7. Besuch findet eine Klassenkonferenz statt, in der weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
Nach dem Schuljahr löschen wir alle Besuche, die älter als ein halbes Jahr sind.
Unterstützende Maßnahmen werden schnell eingeleitet: